Perücken auf Rezept – wann zahlt die Krankenkasse?

In den 60iger und 70iger Jahren gehörten Perücken zum lässigen Outfit. Heutzutage ist der Perückentrend stark zurückgegangen und Perücken werden meist nur noch aus medizinischen Gründen oder beim Karneval oder Faschingsveranstaltungen verwendet.

Medizinische Gründe können u.a. sein:

Haarausfall kann auch als Nebenwirkung von medikamentösen Therapien oder als Folge von Chemotherapien auftreten. Bei krankheitsbedingtem oder therapiebegleitendem Haarausfall erhält man eine Perücke auf Rezept. Der Hausarzt oder ein Dermatologe kann das Rezept für den Haarersatz ausstellen. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen zu den Perücken auf Rezept ist leider nicht unbegrenzt, so dass vorab bei der entsprechenden Krankenkasse die Höhe des Zuzahlungsbetrages angefragt werden sollte.

Für Echthaarperücken reicht der Betrag in der Regel nicht aus, da diese sehr aufwändig hergestellt werden und somit dementsprechend teuer sein können. Beim Kauf einer Perücke gibt es bereits mehrere Online-Shops die sich gleich direkt, nach Bestellung und Einsendung des Rezeptes, um die Abrechnung mit den Krankenkassen kümmern. Wichtig vor dem Kauf einer Perücke ist ein auführliches Beratungsgespräch um ein geeignetes Perücken-Modell (passend zur Gesichtsform und Haarfarbe) auszuwählen. Wenn die Perücke der eigenen Haarfarbe sehr ähnlich sein sollte, wäre es ratsam, die im Rahmen der Modellbeschreibungen abgebildeten Farben mit einer eigenen Haarsträhne genau zu vergleichen.

Bildnachweis/Lizenz: © Caftor/Shutterstock

Schreibe einen Kommentar